Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Gästewohnung Q-Berg 10

Geltungsbereich

Die Gästewohnung Q-Berg 10 wird zur zeitweisen Nutzung vermietet. Die folgenden AGBs gelten im Rahmen der Verträge zwischen den Mietern und Q-Berg 10, vertreten durch Monika und Wolfgang Zinn.

Vertragsabschluß, Reservierung, Zahlung / Anzahlung

Die Bestätigung der Verfügbarkeit der Wohnung durch Q-Berg 10 (telefonisch oder per E-Mail) aufgrund einer Anfrage ist noch kein konkretes Angebot zum Vertragsabschluss. Hiermit bestätigt Q-Berg 10 lediglich Mietzeitraum und Mietpreis.

Ist der Mieter mit Mietzeitraum und Mietpreis einverstanden und möchte eine verbindliche Buchung vornehmen, ist dies Q-Berg 10 innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen, ansonsten kann die Wohnung anderweitig vermietet werden.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald eine schriftliche Buchungsbestätigung von Q-Berg 10 an den Mieter geschickt wurde.

Wird in der Buchungsbestätigung eine Anzahlung gefordert, wird die Buchung erst mit Zahlung der Anzahlung verbindlich. Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 50 Euro. Die Anzahlung ist im Voraus auf das von Q-Berg 10 angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Anzahlung nicht zum genannten Termin kann Q-Berg 10 zurücktreten und die Gästewohnung anderweitig vermieten. Der restliche Mietpreis ist am Anreisetag in Bar zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen wird auf eine Anzahlung verzichtet und der gesamte Mietpreis ist am Anreisetag in Bar zu bezahlen.

Es gibt keine Möglichkeit zur Zahlung mit Kreditkarte.

Vertragspartner ist der Mieter. Ohne schriftliche Einverständnis von Q-Berg 10 darf die Gästewohnung nicht an Dritte überlassen oder weitervermietet werden.
Bei Nichteinhaltung dieser AGBs durch den Mieter behält sich Q-Berg 10 sich das Recht vor, ein bereits geschlossenes Mietverhältnis frühzeitig zu beenden.

Die Schlafräume der Wohnung können jeweils als Doppelzimmer einzeln vermietet werden. In diesem Fall werden Flur, Bad und Küche von den Mietern gemeinsam genutzt.

Stornierungen, Rücktritt vom Vertrag

Bis zum Mietbeginn können Sie grundsätzlich von dem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail.

Q-Berg 10 behält sich das Recht vor, Stornogebühren zu erheben; diese sind wie folgt gestaffelt:

bis zu 31 Tage vor Mietbeginn: 0% des Mietpreises
16 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
5 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
weniger als 5 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Mietdauer, An- und Abreise

Das Mietverhältnis besteht nur für die in der Buchungsbestätigung bestätigte Zeit und Anzahl der Personen.

Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag nach Vorlage des Personalausweises, bzw. Reisepasses. Der Mieter kann die Gästewohnung zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr beziehen. Eine konkrete Ankunftszeit wird vorher vereinbart. Wenn der Mieter nicht bis 20:00 Uhr erschienen ist und es keine diesbezügliche Absprache gibt, kann Q-Berg 10 die Wohnung anderweitig vermieten.

Die Rückgabe der Gästewohnung hat am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Abreisezeiten sind nach Absprache möglich. Die Wohnung ist besenrein, in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen, jeglicher Müll zu entsorgen und alle Schlüssel zurück zu geben. Sollte die Verschmutzung der Wohnung über das übliche Maß hinaus gehen, kann Q-Berg 10 vom Mieter eine Reinigungsgebühr verlangen.

Mängel, Schäden, Haftung

Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört verantwortlich. Er ist verpflichtet alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Objekt bewohnt, unverzüglich zu melden. Er haftet für die von ihm und ihn begleitenden Personen angerichteten Schäden und übernimmt die Kosten für deren Behebung. Er haftet auch für Schäden, die von anderen Personen, nämlich Personen, die auf seine Veranlassung oder Einladung das Mietobjekt betreten haben. Der Mieter haftet für alle Schäden in seinem Verantwortungsbereich, zu diesem gehören auch eine ausreichende Beheizung und Belüftung des Mietobjektes.

Wertsachen, Schmuck oder Bargeld des Mieters liegen nicht in der Verantwortung von Q-Berg 10. Wir empfehlen eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden, bzw. Verluste zu schützen.
Q-Berg 10 haftet nicht für mögliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- und Antennenversorgung oder für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung. Selbstverständlich bemüht sich Q-Berg 10 um schnellstmögliche Behebung der o.g. Beeinträchtigungen.

Bei einer Mietdauer ab zwei Wochen wird eine Kaution erhoben.

Bei Verlust des Zimmerschlüssels und/oder des Mülltonnenschlüssels erhebt Q-Berg 10 eine Gebühr von 20 Euro. Bei Verlust des Haustürschlüssels werden dem Mieter die Kosten für eine neue Schließanlage in Rechnung gestellt.

Nutzung der Mieträume

Die Gästewohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Rauchen ist in allen Räumen der Wohnung nicht gestattet.

Die Wohnung ist eine allergikerfreundliche Wohnung und das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

Die Ausstattung der Wohnung und die Wohnung selbst dürfen ohne die Zustimmung von Q-Berg 10 nicht verändert werden.

Reinigung der Wohnung

Die Wohnung wird sauber, inkl. Handtücher, Bettwäsche und Geschirrtücher an den Mieter übergeben. Bei längerer Mietdauer werden Handtücher einmal wöchentlich und Bettwäsche alle zwei Wochen gewechselt.

Q-Berg 10 legt besonderen Wert auf die hochwertige Ausstattung der Gästewohnung und erwartet von Mietern einen sorgfältigen Umgang mit dem Inventar. Hierzu gehört ebenfalls das ausreichende Lüften aller Räume, die regelmäßige Müllentsorgung und ein übliches Sauberhalten von Küche und Bad.

Putzmittel sowie Mülleimer und Container zur Mülltrennung sind in der Wohnung bereitgestellt. Mieter haben Zugang zu Mülltonne und ‘Gelbem Sack’.

Sollte bei Abreise des Mieters die Verschmutzung der Wohnung über das übliche Maß hinaus gehen kann Q-Berg 10 dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Rechnung stellen.

Schlußbestimmungen

Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Leistungs- und Erfüllungsort ist Kassel.

Die Rechnungen werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Ferienwohnung wird privat und nicht gewerblich vermietet.